Hallo Gartenfreunde,
In unserem Verein wurde durch die Mitglieder in der Vergangenheit einige Festlegungen getroffen, die heute scheinbar vielen Gartenfreunden nicht mehr, oder noch nicht bekannt sind.
Daher möchten wir die folgenden Anforderungen bekannt geben:
- Die Wege im Innenbereich der Anlage sollen begrünt werden und durch Gehwegplatten gesichert werden. Dazu ist es notwendig im Innenbereich der Anlage die Wege nicht mehr zu Hacken/Schuffeln, so das sich eine Rasennarbe bilden kann. Wo schon Rasen wächst ist dieser kurz zu halten.
- Von der Rasenbegrünung im Innenbereich der Anlage abweichend ist darauf zu achten, dass außerhalb des Garten wachsene Blumen, Stauden, Sträucher und andere Pflanzen vom Pächter entfernt werden.
- Hecken die als Grundstücksgrenze gepflanzt wurden, sollten nach den rechtlichen Vorgaben für Bundeskleingartenanlagen bepflegt werden.
- Hecken die zwischen Gärten wachsen haben eine Maximalhöhe von 1,25 m.
- Hecken müssen bis auf den Zaun zurück geschnitten werden! Dies ist besonders bei angrenzenden Wegen und Straßen zu beachten, da wir als Verein die Verkehrssicherheit sicherstellen müssen.
Bitte beachtet diese Anforderungen!
Vielen Dank,
euer Vorstand